Arbeitsrecht

Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich des Arbeitsrechts ist eine Vielzahl von Vorschriften und Fristen zu beachten. Da aufgrund der oftmals bestehenden kurzen Fristen regelmäßig die Gefahr besteht, einen Rechtsverlust zu erleiden, ist es ratsam, unverzüglich nach einem arbeitsplatzrelevanten Ereignis anwaltlichen Rat einzuholen.
In der Kanzlei Becker können Sie auf fundierte Kenntnisse zurückgreifen.

Insbesondere stehen Ihnen folgende Leistungen der Kanzlei zur Verfügung:

Außergerichtliche Beratung:
• Gestaltung von Arbeitsverträgen
• Arbeitsverträge für Leitende Angestellte
• Statusfragen (Arbeitnehmer oder Selbständiger
• Gestaltung von Aufhebungsverträgen
• Wettbewerbsverbot während des bestehenden Arbeitsverhältnisses
• Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
• Teilzeitarbeitsverhältnisse und geringfügige Beschäftigung
• Befristete Arbeitsverhältnisse Arbeitsgerichtliche Vertretung
Arbeitsgerichtliche Vertretung:
• Vertretung in Kündigungsschutzsachen
• Änderungskündigung
• Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Behinderte)
• Arbeitszeugnis
• Abmahnung
• Schutz vor Diskriminierung (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG)
Bitte beachten Sie, dass nach § 4 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz ein Arbeitnehmer, der geltend macht, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben muss, damit seine Ansprüche nicht verloren gehen.

Verkehrsstrafrecht

Unfallabwicklung und Schadensregulierung
Bei konsequenter und systematischer Bearbeitung von Verkehrsunfällen kann oftmals außergerichtlich eine unbürokratische und zügige Regulierung erreicht werden. Von der Beauftragung eines Sachverständigen bis hin zur Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs wickelt die Kanzlei die Schadensangelegenheit ab, so dass Ihnen sowenig Zeit wie möglich verloren geht.

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bei Teilnahme im Straßenverkehr laufen Sie jederzeit Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden. Rechtsanwalt Georg Becker hat sich durch den erfolgreichen Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs auf die Abwicklung verkehrsrechtlicher Mandate spezialisiert.

Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Gleiches gilt ebenfalls für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Verkehrs -strafsachen. Die wirtschaftliche Existenz ist meist mit dem Besitz der Fahrerlaubnis eng verknüpft. Hier gilt es dem Verlust der Fahrerlaubnis bereits in einem frühen Stadium vorzubeugen.

Fahrzeugkauf und -leasing
Auch im Bereich des Fahrzeugkaufs oder –leasings kann es zu Schwierigkeiten kommen, z.B. wenn an dem kürzlich erworbenen Fahrzeug Mängel auftauchen. Bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche ist Ihnen Rechtsanwalt Georg Becker behilflich.

Mietrecht und Pachtrecht

Rechtsanwalt Georg Becker vertritt Sie in allen Bereichen des Miet- und des Pachtrechts insbesondere zu Fragen in den Bereichen:

• Mietvertrag
• Kündigung des Mietvertrages
• Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
• Mietmängel
• Mieterhöhung

Strafrecht

Bereits mit Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen empfiehlt es sich eine anwaltliche Hilfestellung einzuholen.
Aber auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, kann es vorteilhaft sein, von vorneherein anwaltlich vertreten zu sein und so z.B. im Rahmen der Nebenklage eines Strafverfahrens die Möglichkeit zu haben, eigene Anträge vor Gericht zu stellen.

Koblenzer Straße 57, Mudersbach, Deutschland

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Kanzlei Becker
Georg Becker
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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